Beantworten Sie einige Fragen zu Ihrer Immobilie. Wir berechnen automatisch den Verkehrswert nach Sach- und Ertragswertverfahren (ImmoWertV 2021) und erstellen Ihren persönlichen Wertermittlungs-Report.
Auftraggeber
Privat
Eigentümer, Käufer, Erbe
Gewerblich
Unternehmen, Investor, Projektentwickler
Zweck der Wertermittlung
Steuerliche AfA-Bemessung
Aufteilung Boden- / Gebäudewert für die Einkommensteuer
Kauf / Verkauf
Marktwerteinschätzung als Entscheidungsgrundlage
Finanzierung / Bank
Wertnachweis gegenüber Kreditinstitut
Erbschaft / Schenkung / Scheidung
Außergerichtliche Wertfeststellung
Sonstiges
Allgemeine Wertorientierung
⚠ Hinweis: Für gerichtsverwertbare Gutachten wird ein öffentlich bestellter und vereidigter (ö.b.u.v.) Sachverständiger benötigt. Der Wertermittlungs-Report ist außergerichtlich verwendbar.
Schritt 2 · Objekt
Angaben zur Immobilie
Bitte füllen Sie die Ihnen bekannten Felder aus. Fehlende Angaben ergänzen wir mit konservativen Annahmen.
Objektart
Ein-/Zweifamilienhaus
Mehrfamilienhaus
Wohn- u. Geschäftshaus
Eigentumswohnung
Gewerbeimmobilie
Unbebautes Grundstück
Adresse & Grundstück
Gebäude
Geschosse
2
Nein
Nein
Wohn- & Nutzfläche
Stellplätze / Tiefgarage
0
Adresse
Schritt 3 · Zustand
Zustand & Modernisierung
Diese Angaben beeinflussen die Restnutzungsdauer und den Zustandszuschlag/-abschlag in der Bewertung.
Modernisierungsgrad
Nicht modernisiert
Originalzustand, kein Instandhaltungsnachweis
Teilmodernisiert
Einzelne Maßnahmen durchgeführt
Weitgehend modernisiert
Mehrere wesentliche Bauteile erneuert
Kernsaniert / Neubaustandard
Vollständige Erneuerung aller wesentlichen Bauteile
Angaben zur Vermietung fließen in das Ertragswertverfahren ein. Sind keine Angaben bekannt, verwenden wir Marktmietwerte als Annahme.
Ist die Immobilie vermietet?
Ja, vermietet
Mieteinnahmen bekannt
Teilweise vermietet
Teils Eigennutzung, teils vermietet
Nein / Eigengenutzt
Annahme: ortsübliche Marktmiete
Leerstand
Keine aktuelle Vermietung
Mieteinnahmen
💡 Tipp: Wenn Sie einzelne Mietverträge haben, geben Sie die Summe aller Nettokaltmieten ein.
📊 Annahme Marktmiete: Wir verwenden eine konservative ortsübliche Marktmiete als Berechnungsgrundlage. Diese wird im Report als Annahme ausgewiesen.
Schritt 5 · Bodenwert
Bodenrichtwert
Der Bodenrichtwert ist der entscheidende Eingabewert für eine seriöse Verkehrswertermittlung. Bitte ermitteln Sie ihn über das Portal Ihres Bundeslandes (dauert ca. 2 Minuten).
🗺 Bodenrichtwert-Portal für Ihre Region
Bitte geben Sie zuerst Ihre PLZ ein (Schritt 2), damit wir das richtige Portal für Sie anzeigen können.
Bodenrichtwert eingeben
€/m²
📅 Hinweis: Der Bodenrichtwert liegt mehr als 12 Monate vor dem Bewertungsstichtag. Im Report wird eine Marktindexierung ausgewiesen.
Schritt 6 · Kontakt
Ihre Kontaktdaten
Für die Zusendung des Reports und der Rechnung per E-Mail.
Ihre Angaben im Überblick
Objektart
–
Adresse
–
Baujahr
–
Wohn-/Nutzfläche
–
Modernisierungsgrad
–
Bodenrichtwert
–
Zweck
–
Schritt 7 · Ihr Report
Wertermittlungs-Report
Ihr Verkehrswert wurde berechnet. Wählen Sie Ihr Produkt und erhalten Sie Ihren Report.
Basis: Ihre Eingaben + statistische Marktannahmen. Endwert im Vollgutachten mit geprüftem Bodenrichtwert.
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💡 Report-Preis wird beim Upgrade auf das Vollgutachten vollständig angerechnet.
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Fertig · Report bereit
Ihr Wertermittlungs-Report
Zahlung eingegangen. Ihr Report wurde generiert und per E-Mail versandt.
Verkehrswert (Wertermittlung)
–
Plausible Spanne: –
Sachwert
–
Ertragswert
–
Bodenwert
–
Gebäudewert
–
Restnutzungsdauer
–
Bewertungsstichtag
–
Sachwertverfahren
–
§§ 35–36 ImmoWertV 2021
Ertragswertverfahren
–
§ 34 ImmoWertV 2021
Sachwertverfahren – Berechnung
Grundstücksfläche × Bodenrichtwert × Faktor–
NHK 2023 × BGF (Neuwert)–
Nebenkosten & Außenanlagen (+10%)–
Alterswertminderung (AWF)–
Zustandszuschlag/-abschlag–
Marktanpassungsfaktor–
Sachwert gesamt–
Ertragswertverfahren – Berechnung
Jahresnettokaltmiete–
Bewirtschaftungskosten–
Reinertrag vor Bodenwertverzinsung–
Bodenwertverzinsung (Liegenschaftszins)–
Gebäudereinertrag–
Barwertfaktor (RND, Liegenschaftszins)–
Ertragswert gesamt–
AfA-Bemessungsgrundlage (§ 7 EStG)
Verkehrswert gesamt–
Bodenanteil (nicht abschreibbar)–
Gebäudeanteil (AfA-Basis)–
AfA-Satz (§ 7 Abs. 4 EStG)2% p.a. (linear)
Jährliche AfA–
⚠ Hinweis zur Verwendung: Dieser Wertermittlungs-Report wurde auf Basis der Nutzereingaben und statistischer Marktannahmen automatisiert erstellt. Er dient als sachkundige Orientierung, ersetzt jedoch kein förmliches Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Alle Angaben ohne Gewähr.
Bodenrichtwert: Der in diesem Report verwendete Bodenrichtwert wurde vom Auftraggeber eigenverantwortlich ermittelt und eingegeben. Das Ingenieurbüro Florian Späth hat diesen Wert nicht geprüft und übernimmt keine Haftung für dessen Richtigkeit. Im Rahmen eines vollständigen Verkehrswertgutachtens wird der Bodenrichtwert vom Sachverständigen unabhängig beim zuständigen Gutachterausschuss ermittelt und nachgewiesen.
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